1.1 Vorbereitung, Einberufung und Durchführung von Wohnungs-eigentümerversammlungen (WEV)
Vorbereitung der ordentlichen WEV durch Anmietung eines Tagungsraumes auf Kosten der Eigentümergemeinschaft, Erstellen einer Anwesenheitsliste, ggf. Erarbeiten von Beschlussvorlagen
Einberufung der ordentlichen WEV, zu der alle Wohnungseigentümer unter Einhaltung einer Frist von wenigstens 14 Tagen – soweit nicht die Gemeinschaftsordnung eine längere Frist vorschreibt – schriftlich unter Angabe der Tagesordnung zu laden sind. Die Einladung ist an die letzte, dem Verwalter bekannte Adresse des jeweiligen Wohnungseigentümers zu versenden
Teilnahme an einer Verwaltungsbeiratssitzung zur Vorbereitung der ordentlichen WEV mit Erörterung von Tagungsort, Tagungszeitpunkt und Tagesordnung
Leitung und organisatorische Abwicklung (z. B. Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Abstimmungsergebnisse sowie deren Bekanntgabe) der ordentlichen WEV, die auch während der üblichen Geschäftszeiten des Verwalters abgehalten werden kann
1. Allgemeine kaufmännische Geschäftsführung
Stellungnahme zu allen Tagesordnungspunkten in der ordentlichen WEV
Erstellung einer Niederschrift über die Versammlung in Form eines Ergebnisprotokolls sowie Vorlage beim Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats – soweit vorhanden – und bei einem Wohnungseigentümer zur Unterschrift
Gewährung der Einsichtnahme in Niederschriften
Besondere Leistungen:
Vorbereitung, Einberufung und Durchführung weiterer WEV mit den o.a. Grundleistungen, soweit diese nicht aufgrund schuldhaften Verhaltens des Verwalters erforderlich sind
Versendung von Ablichtungen der Niederschrift über die WEV an jeden Wohnungseigentümer
1.2 Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer
Durchführung von Beschlüssen, die Tätigkeiten des Verwalters im Rahmen der sonstigen Grundleistungen erfordern
Besondere Leistungen:
Durchführung von Beschlüssen, die Tätigkeiten des Verwalters außerhalb des Rahmens der sonstigen Grundleistungen erfordern (Sonderaufgaben)
1.3 Allgemeine Betreuung der Wohnungseigentümer in gemeinschaftlichen Angelegenheiten
Mitwirkung an der Aufstellung und Änderung von Haus- und Nutzungsordnungen für im gemeinschaftlichen Eigentum stehende Einrichtungen und Anlagen (z. B. Waschküche, Fahrstuhl)
Überwachung der Einhaltung der jeweils gültigen Haus- und Nutzungsordnungen sowie deren Durchsetzung, ggf. durch beauftragte Dritte (z. B. den Hausmeister oder Bewachungspersonal) auf Kosten der Eigentümergemeinschaft
Teilnahme an zwei Verwaltungsbeiratssitzungen jährlich (ohne Rechnungsprüfung) während der üblichen Bürozeiten
Mündliche und schriftliche Auskunftserteilung gegenüber der Eigentümergemeinschaft einschließlich der Gewährung der Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen sowie gegenüber einzelnen Wohnungseigentümern; die hieran ein berechtigtes Interesse haben
Führung der erforderlichen Korrespondenz
Es wird ein fortlaufendes aktuelles Protokoll geführt und allen Eigentümern zugänglich gemacht!
Besondere Leistungen:
Teilnahme an Verwaltungsbeiratssitzungen außerhalb der üblichen Bürozeiten
Teilnahme an weiteren – mehr als zwei jährlich – Verwaltungsbeiratssitzungen
Erstellen und Versenden von Ablichtungen im Rahmen von Auskunfts- und Informationspflichten des Verwalters
Bearbeitung von allen Eigentumsübergängen, einschließlich einer etwaigen Zustimmung zur Veräußerung
1.4 Vorbereitung des Abschlusses von Verträgen und Überwachung ihrer ordnungsmäßigen Durchführung
Beratung über Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit des Abschlusses von Verträgen
Einholung von Angeboten, bei Personal ggf. Insertion, auf Kosten der Eigentümergemeinschaft
Stichprobenweise Überwachung der ordnungsmäßigen Durchführung der Verträge, ggf. durch Beauftragte der Eigentümergemeinschaft wie z. B. den Hausmeister
Besondere Leistungen:
Beiziehung von Sonderfachleuten für die Vorbereitung und Überwachung der ordnungsmäßigen Durchführung von Verträgen, soweit hierzu Kenntnisse erforderlich sind, die über die eines erfahrenen Kaufmanns in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft hinausgehen
1.5 Aufbewahrung von Verwaltungsunterlagen
geordnete Aufbewahrung sämtlicher Verwaltungsunterlagen, die zur ordnungsmäßigen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums während des Bestehens der Eigentümergemeinschaft erforderlich sind, z. B. Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung, Haus- und Nutzungsordnungen, Eigentümerlisten, Niederschriften über Eigentümerversammlungen, Ausfertigungen gerichtlicher Entscheidungen und behördlicher Verwaltungsakte, Aufteilungspläne, Bestandspläne, Schließpläne, Sicherungsscheine, Generalschlüssel, Betriebsanleitungen usw.
geordnete Aufbewahrung sonstiger Verwaltungsunterlagen, insbesondere der Verträge mit Dritten, Abrechnungen, Buchhaltungsunterlagen mit Konten, Buchungsbelege und Bankauszüge, solange sie unmittelbare Auswirkungen haben und bis zur vollständigen Abwicklung der jeweiligen Verträge
im übrigen Aufbewahrung der Verwaltungsunterlagen in entsprechender Anwendung der steuerlichen Vorschriften, insbesondere gem. § 41 Abs. 1 S. 6 ESTG und § 147 AO; nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten ist der Verwalter berechtigt, die diesbezüglichen Verwaltungsunterlagen zu vernichten, soweit die Wohnungseigentümer nichts anderes beschließen
2.1 Abschluss aller zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen und zweckmäßigen Verträge
Anstellungsvertrag mit einem Hausmeister und sonstigem Dienstpersonal einschließlich der Erstellung objektbezogener Dienstanweisungen, ggf. Vertrag mit einem Hausmeisterserviceunternehmen Versicherungsverträge: Brandversicherung, Leitungswasser- und Sturmversicherung, Haus- und Grundbesitzhaftpflichtversicherung (bei Vorhandensein eines Öltanks)
Wartungsverträge: z. B. für Heizungsanlage, Lüftungsanlage, Fahrstuhl, Gemeinschaftsantenne
Mietverträge über Teile des gemeinschaftlichen Eigentums, z. B. Kfz-Stellplätze im Freien oder eine Hausmeisterwohnung, ggf. auch die Anmietung einer im Sondereigentum eines Wohnungseigentümers stehenden Wohnung und deren Weitervermietung an den Hausmeister
Verträge über die Anschaffung von Gebrauchsgegenständen, die der ordnungsmäßigen Bewirtschaftung des gemeinschaftlichen Eigentums dienen, z. B. Gartengeräte, Hausmeisterwerkzeug
Energielieferungsverträge z. B. über die Lieferung von Strom, Wasser, Gas oder ggf. über den Einkauf von Heizöl
Werkverträge zur ordnungsmäßigen Erfüllung der Verpflichtung zur Instandhaltung und Instandsetzung, insbesondere mit Bauhandwerkern, Ingenieuren und Architekten
Verträge mit Kreditinstituten über die Aufnahme von Darlehen bis zur Höhe von xxx der Summe des beschlossenen Gesamtwirtschaftsplanes, soweit die Eigentümergemeinschaft nicht etwas anderes beschließt
Verträge mit Kreditinstituten über die Führung von Bankkonten, Verwaltung eines Depots und Anlage von Geldern
Verträge mit einer Heizungsabrechnungsfirma über die Erstellung einer Heizkostenabrechnung
Sonstige zur ordnungsmäßigen Verwaltung erforderlichen oder zweckmäßigen Verträge
2.2 Beendigung, insbesondere Kündigung der in Ziff. 2.1 genannten Verträge
2. Juristische Verwaltung
2.3 Teilnahme am rechtsgeschäftlichen Verkehr als Vertreter der Wohnungseigentümer
Abgabe von Willenserklärungen und Vornahme von Rechtshandlungen, die mit der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen, insbesondere die Abgabe der Erklärungen, die zur Herstellung einer Fernsprechteilnehmereinrichtung, einer Rundfunkempfangsanlage oder eines Energieversorgungsanschlusses zugunsten eines Wohnungseigentümers oder der Eigentümergemeinschaft erforderlich sind. Ebenso die Abgabe sachdienlicher Erklärungen gegenüber dem jeweiligen Versicherer bei Eintritt eines Versicherungsfalles
Entgegennahme von Willenserklärungen und Zustellungen, soweit sie an alle Wohnungseigentümer in dieser Eigenschaft gerichtet sind
(c) Durchführung von Maßnahmen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines sonst. Rechtsnachteils erforderlich sind
Besondere Leistungen:
Erteilung von Informationen an die Wohnungseigentümer über wesentliche Vorgänge, insbesondere über den Inhalt von zugestellten, gegen die Wohnungseigentümer gerichteten Klagen oder Anträgen in Wohnungseigentumssachen
Beauftragung und Information eines Rechtsanwaltes zur Durchführung der Maßnahmen gem. lit. c)
2.4 Gerichtliche Vertretung der Wohnungseigentümer
Beratung der Eigentümer über Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit der Einleitung gerichtlicher Verfahren
Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Vertretung der Wohnungseigentümer
(c) Führung des Verkehrs mit dem, Namens der Wohnungseigentümer beauftragten Rechtsanwalts, insbesondere dessen Information bei Anträgen auf Zahlung rückständigen Hausgeldes an die Wohnungseigentümergemeinschaft
Besondere Leistungen:
Leistungen gem. lit. c) in anderen gerichtlichen Verfahren, z. B. im Beweissicherungsverfahren wegen Mängel am Gemeinschaftseigentum, im Klageverfahren wegen Restfertigstellung, Nachbesserung und Gewährleistung
Vertretung der Wohnungseigentümer in mündlichen Verhandlungen
Teilnahme an Verfahren in Wohnungseigentumssachen, an denen der Verwalter kraft Gesetzes beteiligt ist
Vertretung in öffentlich-rechtlichen Verfahren, z. B. zur Grundstücksgestaltung der in Zusammenhang mit Baugenehmigungsverfahren von Grundstücksnachbarn
3.1 Einrichtung und Unterhaltung einer nach kaufmännischen Grundsätzen geführten Buchhaltung
Datenerfassung und Datenpflege
Führung der erforderlichen Personen- und sachbezogenen Konten zur Überwachung der Zahlungsverpflichtungen der Wohnungseigentümer sowie der Einhaltung des Wirtschaftsplans
Geordnete Aufbewahrung der Belege
Einrichtung und Führung einer vorschriftsmäßigen Lohnbuchhaltung
Besondere Leistungen:
Erstellung einer ordnungsmäßigen Buchhaltung für Zeiträume, in denen ein Dritter das Amt des Verwalters inne hatte
3.2 Rechnungswesen
kaufmännische Rechnungsprüfung
Bewirken der Zahlungen, soweit möglich durch Überweisung und unter Nutzung etwa gewährter Skonti
Abrechnung einer etwa vorhandenen Hausmeisterkasse sowie der Erlöse aus Waschmünzenverkäufen
Abrechnung der Benutzungsgebühren für Gemeinschaftseinrichtungen
Abrechnung der Mieten aus der Vermietung von Teilen des gemeinschaftlichen Eigentums
Besondere Leistungen:
Tätigkeiten gem. lit. a) – e) in bezug auf Rechnungen und Zahlungen, die nicht das gemeinschaftliche Eigentum insgesamt (Sonderbetriebsausgaben) oder die einen Zeitraum betreffen, in denen ein Dritter das Verwalteramt inne hatte
3.3 Wirtschaftsplan und Einziehung von Hausgeldern
Aufstellung eines Wirtschaftsplans für das laufende Geschäftsjahr
Berechnung, Abruf und Einziehung des Hausgeldes auf der Grundlage des von den Wohnungseigentümern beschlossenen Wirtschaftsplanes; die Wohnungseigentümer verpflichten sich insoweit, am Lastschriftverfahren teilzunehmen
Buchungsgemäße Verarbeitung von Veränderungen der Hausgeldzahlungspflicht aufgrund beschlossener Wirtschaftspläne
Besondere Leistungen:
Anmahnen rückständiger Hausgelder
Berechnung, Anforderung und Einforderung von Zahlungen außerhalb des Wirtschaftsplanes (Sonderumlagen)
Zusätzliche Tätigkeiten aufgrund Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren der Wohnungseigentümer
3. Finanz- und Vermögensverwaltung
3.4 Rechnungslegung und Jahresabrechnung
Erstellung der Jahresabrechnung in Form einer Gesamtabrechnung und einer Aufteilung des Abrechnungsergebnisses für jeden Wohnungseigentümer (Einzelabrechnung) und zwar – soweit möglich – unter Einbeziehung der Heizkostenabrechnung, die von einer mit der Ablesung und Abrechnung auf Kosten der Eigentümergemeinschaft zu beauftragenden Wärmedienstfirma zu erstellen ist
Anforderung und Einbeziehung der sich aus der beschlossenen Abrechnung ergebenden Fehlbeträge, sowie Auszahlung der sich aus der beschlossenen Abrechnung ergebenden Guthaben
Buchungsmäßige Verarbeitung der Ergebnisse der beschlossenen Abrechnung
Teilnahme an der Rechnungsprüfung durch den Verwaltungsbeirat
Besondere Leistungen:
Teilnahme an der Prüfung der Jahresabrechnung durch beauftragte Sonderfachleute, z. B. durch einen Sachverständigen oder einen Wirtschaftsprüfer
Rechnungslegung während des Geschäftsjahres außerhalb der Jahresabrechnung
Erstellung von Abrechnungen und Erteilung von Auskünften, die ein Wohnungseigentümer für die Nebenkostenabrechnung mit seinem Mieter benötigt
3.5 Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder
Eröffnung und Führung eines Hausgeldkontos und eines Instandhaltungsrückstellungskontos bei einem oder mehreren Kreditinstituten; beide Konten sind als offene Fremdkonten zu führen, deren Inhaber also sämtliche Mitglieder der Eigentümergemeinschaft sind; beide Konten sind getrennt vom Vermögen des Verwalters und vom Vermögen Dritter zu führen
Überweisung der Instandhaltungsrückstellung spätestens zum Ende des Wirtschaftsjahres, wobei der Verwalter berechtigt ist, die Mittel der Instandhaltungsrückstellung zur Abdeckung kurzfristiger Liquiditätsengpässe auf dem Hausgeldkonto in Anspruch zu nehmen
Besondere Leistungen:
Eröffnung und Führung weiterer Konten und Depots (B)
4.1 Durchführung der für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung sowie in sonstigen dringenden Fällen der zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen
Überwachung des baulichen Zustands des gemeinschaftlichen Eigentums
Beratung der Eigentümergemeinschaft über die Notwendigkeit der Vornahme von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
Einholung von Kostenvoranschlägen
Überwachung der Arbeiten
Technische Rechnungsprüfung
Abnahme der Arbeiten
Rüge festgestellter Mängel
Organisation und Überwachung der Personen, die mit der Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten beauftragt sind
Besondere Leistungen:
Tätigkeiten gem. lit. c) bis g) bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten, deren Durchführung die Zuziehung eines Sonderfachmanns erfordern oder deren Auftragssumme einen Betrag von EUR xxx,-- übersteigt. Ab EUR xxx,-- Überwachung durch Fachmann
4.2 Durchführung baulicher Änderungen (Umbauten, Ausbauten, Modernisierungen)
Stellungnahme zu beabsichtigten baulichen Veränderungen
Besondere Leistungen:
sämtliche über lit. a) hinausgehenden Leistungen
4.3 Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums und Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Veräußerer
Beratung über den Inhalt zweckmäßiger Beschlussfassungen
Beratung über die Hinzuziehung von Sonderfachleuten
Besondere Leistungen:
Teilnahme an der Abnahme unter Beiziehung eines Sachverständigen
Vorbereitung der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentümer auf Restfertigstellung, Nachbesserung, Gewährleistung
Beauftragung und Koordinierung von Sonderfachleuten, z. B. von Sachverständigen und Rechtsanwälten
4. Technische Verwaltung